Westjordanland: Wie kommt es zum Verkauf von palästinensischem Land?
GAZA-KRIEG
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Westjordanland: Wie kommt es zum Verkauf von palästinensischem Land?Wie läuft die Enteignung von palästinensischem Land im besetzten Westjordanland ab? Und welche Rolle spielt dabei der deutsche Medienkonzern Axel Springer? Der Menschenrechtsanwalt Robert Grabosch erklärt die Hintergründe.
Westjordanland: Wie kommt es zum Verkauf von palästinensischem Land? / Foto: AA
12. Mai 2025

Wird palästinensisches Land freiwillig verkauft oder von israelischen Siedlern gewaltsam eingenommen? Wer verkauft die beschlagnahmten palästinensischen Gebiete und an wen? Welche Rolle spielt dabei der deutsche Medienkonzern Axel Springer, einer der größten Medienkonzerne Europas? Was sagen die deutschen Gesetze dazu? Der Menschenrechtsanwalt Robert Grabosch hat im Gespräch mit der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu die Hintergründe der Landenteignungen im Westjordanland erklärt.

Es ist bekannt, dass es im besetzten Westjordanland zu Immobilienverkäufen an jüdische Siedler kommt. In Deutschland wurden Forderungen laut, in diesem Zusammenhang die Rolle des Axel-Springer-Konzerns zu untersuchen. Wer errichtet die betroffenen Siedlungen und welche Methoden werden bei den Verkäufen angewandt?

Robert Grabosch: Ich bin Teil eines Teams, das aus über zehn Anwälten aus Deutschland, Israel und Palästina besteht. Zusammen mit der erwähnten Beschwerde wurde von einigen Palästinensern aus dem Westjordanland und drei betroffenen Dörfern ein Ermittlungsantrag in Deutschland eingereicht. Laut der Beschwerde betreibt der deutsche Medienkonzern Axel Springer über ein Tochterunternehmen eine Online-Plattform, die es Siedlern ermöglicht, Land zu verkaufen, das Palästinensern gehört.

Die Siedlungsbewegung im Westjordanland begann mit der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel im Jahr 1967 und hält seitdem an. Diese Siedlungen sind Wohngebiete, die von israelischen Siedlern auf besetztem palästinensischem Land errichtet wurden – völkerrechtlich also auf dem Territorium Palästinas. Die israelische Regierung unterstützt diese vorwiegend von israelischen Siedlern errichteten Siedlungen direkt durch Subventionen, Investitionen in Infrastruktur und militärischen Schutz. Zudem spielen private Organisationen, darunter auch ausländische Spender, eine wichtige Rolle bei der Finanzierung dieser Siedlungsaktivitäten. Einige Siedler errichten sogenannte Außenposten, die selbst nach israelischem Recht illegal sind, handeln unabhängig und erreichen mit der Zeit dennoch einen offiziellen Status. Der Eigentumsübergang erfolgt häufig durch Enteignungen, die mit „Sicherheitsgründen“ gerechtfertigt werden.

Komplexe juristische Mechanismen kommen zum Einsatz, um den Landerwerb und die Ausweitung der Siedlungen zu legitimieren. Als Begründung für die Siedlungen werden meist ideologische oder religiöse Argumente vorgebracht. Viele Siedler glauben auf Grundlage heiliger Schriften, ein göttliches oder historisches Recht auf dieses Land zu haben. Andere betrachten die Siedlungen als notwendig für Israels Sicherheit oder als Teil eines größeren nationalen Projekts. Doch all diese Narrative ignorieren völlig die Rechte der Palästinenser, die seit Generationen auf diesem Land leben.

Verlassen Palästinenser ihr Land aus freien Stücken oder stehen sie unter Druck? Wie kommt es zum Eigentumswechsel? 

Robert Grabosch: Unsere gesicherten Belege zeigen eindeutig, dass Palästinenser ihr Land nicht freiwillig verlassen. Im Gegenteil: Sie werden systematisch durch rechtliche Manöver, physische Gewalt und administrative Einschränkungen vertrieben. Hinter diesem Zwang stehen mehrere Mechanismen. So erklären israelische Behörden manche Gebiete zu „Militärzonen“ oder „Naturschutzgebieten“, um sie zu enteignen und anschließend an Siedler zu übergeben. Ebenso erfolgen Beschlagnahmungen unter dem Vorwand von Infrastrukturprojekten – etwa Straßen, die ausschließlich für Siedler gebaut werden. Die Siedler selbst greifen häufig zu Einschüchterung, Sachbeschädigung und körperlicher Gewalt. Diese Angriffe werden von den israelischen Behörden meist nicht untersucht.

Darüber hinaus sind Palästinenser, die im vollständig von Israel kontrollierten Gebiet C des Westjordanlands leben, extrem restriktiven Verwaltungsmaßnahmen ausgesetzt. Baugenehmigungen sind nahezu unmöglich, illegal errichtete Gebäude werden abgerissen. Der Zugang der Palästinenser zu landwirtschaftlichen Flächen wird regelmäßig behindert oder eingeschränkt. Siedler greifen gezielt Olivenbäume an, die von kultureller Bedeutung sind, und zerstören sie. Hinzu kommt die massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Kontrollpunkte, Straßensperren und Straßen nur für Siedler trennen palästinensische Gemeinden voneinander und erschweren den Zugang zu Feldern, Schulen, Krankenhäusern und Arbeitsplätzen. Diese Isolation verschärft wirtschaftliche Notlagen und zwingt viele Familien zur Flucht.

Es gibt die historische Behauptung, Palästinenser hätten ihr Land freiwillig verkauft und Israelis hätten es rechtmäßig gekauft. Wie stichhaltig ist diese Aussage?

Robert Grabosch: Offen gesagt ist die Behauptung, ein Palästinenser habe freiwillig Land verkauft – sei es früher oder heute – eine grobe Vereinfachung einer äußerst komplexen Situation. In Wirklichkeit ist dieser Prozess geprägt von kolonialen Strukturen, wirtschaftlichem Druck und systematischer Gewalt. Der heutige Landerwerb im Westjordanland ist längst ein direkter Bestandteil der illegalen Besatzung geworden.

Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention verbietet es einer Besatzungsmacht ausdrücklich, ihre eigene Zivilbevölkerung in besetzte Gebiete zu transferieren. Zudem verbot ein jordanisches Gesetz von 1953 den Verkauf von Land im Westjordanland an Nicht-Araber. Israel legte jedoch im Januar 2024 einen Gesetzentwurf vor, um dieses Verbot aufzuheben – was fragwürdigen Verkäufen und Eigentumsfälschungen weiter Tür und Tor öffnet. Doch die Gesetze einer Besatzungsmacht können den Landraub nicht legitimieren. Auch der Internationale Gerichtshof betonte in einem Gutachten aus dem Jahr 2024 erneut, dass die Siedlungen illegal sind. Was wir im Westjordanland erleben, ist daher keine freiwillige Migration oder natürlicher Eigentumswechsel, sondern eine Politik des Landraubs und der Enteignung, die systematisch gegen das Völkerrecht verstößt.

Wie viele jüdische Siedlungen gibt es im Westjordanland und wie viele Menschen leben dort?

Robert Grabosch: Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem wurden zwischen 1967 und 2017 mehr als 200 Siedlungen im Westjordanland errichtet. Diese Zahl wächst rasant und liegt heute bei fast 300. Laut Peace Now und den Vereinten Nationen leben mehr als 700.000 Menschen in diesen Siedlungen. Etwa ein Drittel dieser Bevölkerung lebt in Ostjerusalem. Dieses weit verzweigte Siedlungsnetz macht die Gründung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit jedem Tag schwieriger. Die massive Ausweitung wird insbesondere im Hinblick auf Artikel 49 Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention als schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht gewertet. Es handelt sich daher nicht nur um ein demografisches oder geografisches Problem, sondern auch um eine Entwicklung, die das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser schwächt und die Spannungen in der Region verschärft.

Wer genau hat den Antrag auf Untersuchung gestellt und was beinhaltet er?

Robert Grabosch: Zu den Beschwerdeführern gehören fünf Bauern, denen gemeinsam mit ihren Familien Land gewaltsam entzogen wurde, sowie die Dörfer Iskaka, Marda und Taybeh. Diese Dörfer liegen in den Gouvernements Salfit und Ramallah und haben jeweils eine Einwohnerzahl zwischen etwa 1.500 und 2.300. Die Betroffenen beklagen die Verletzung ihrer Eigentumsrechte, ihres Zugangs zu Landflächen sowie ihrer Wasserrechte.

Beschlagnahmtes palästinensisches Land wird ausschließlich an Juden verkauft

In der türkischen Öffentlichkeit sind die Details zu Grundstücksverkäufen im Westjordanland weitgehend unbekannt. Wer verkauft diese Grundstücke konkret – und wer kauft sie?

Robert Grabosch: Die Verkäufe erfolgen meist auf indirektem Weg über Bauunternehmen. Einzelne Siedler können Immobilien, die sie erworben oder geerbt haben, ebenfalls wiederverkaufen. Weniger häufig bietet auch die israelische Bodenbehörde (Israel Land Authority) staatlich klassifizierte Enteignungsflächen zum Verkauf an. In diesem Prozess sind auch rechtsgerichtete zivilgesellschaftliche Organisationen aktiv. Diese reichen zunächst Klagen zur Räumung palästinensischer Bewohner ein. Sobald das Grundstück leer steht, wird es über die Plattform „Yad2“ zum Verkauf angeboten. Diese Anzeigen richten sich jedoch ausschließlich an jüdische Siedler. In Inseraten zur Siedlung Ariel ist beispielsweise ausdrücklich angegeben, dass Bewerbungen von Nichtjuden nicht akzeptiert werden. In vielen Siedlungen gibt es sogenannte „Aufnahmekomitees“, die Käufer nach religiöser Identität selektieren. In den Anzeigen finden sich häufig Formulierungen wie „ideal für zionistische Pioniere“ oder es werden bewusst hebräische Begriffe wie „Yehuda“ und „Schomron“ verwendet, um nationalistische Gefühle anzusprechen.

Welche Rolle spielt der deutsche Medienkonzern Axel Springer in diesem Prozess?

Robert Grabosch: Wie in der Beschwerde dargestellt, besitzt die Axel Springer Gruppe ein israelisches Tochterunternehmen, das die Plattform „Yad2“ betreibt. Der Name bedeutet auf Hebräisch „zweite Hand“. Über diese Plattform haben jüdische Siedler einfachen Zugriff auf Anzeigen für Grundstücke, die Palästinensern genommen wurden. Unsere Behauptung ist folgende: Der deutsche Mutterkonzern Axel Springer ist verpflichtet, angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Anzeigen zu verhindern. Denn diese Anzeigen sind ein direkter Bestandteil der Verletzung von Eigentumsrechten.

Axel Springer unterstützt über seine Tochtergesellschaft den Online-Verkauf von palästinensischem Land

Was ist Axel Springer für ein Unternehmen und welche Tätigkeiten übt es aus?

Robert Grabosch: Axel Springer ist eines der größten Medienunternehmen Europas. Der Hauptsitz befindet sich in Berlin, und das Unternehmen ist in zwei Hauptbereichen tätig: Erstens als eines der einflussreichsten Medienhäuser Deutschlands – es besitzt unter anderem die großen Zeitungen Bild und Die Welt sowie diverse Fernsehkanäle und Online-Nachrichtenportale. Zweitens ist Axel Springer auch im Bereich der Online-Kleinanzeigen aktiv. Dieser Bereich umfasst Plattformen für Jobangebote, Immobilien und Dienstleistungen und stellt eine bedeutende Einnahmequelle mit weltweiten Aktivitäten dar.

In diesem Zusammenhang ist eindeutig belegt, dass Yad2 zu Axel Springer gehört. Die Plattform wird von der israelischen Firma Coral Tell Ltd. betrieben, die laut öffentlich zugänglichen Handelsregistern in Deutschland und Israel ein Tochterunternehmen von Axel Springer ist. Wie in der Beschwerde ausgeführt, untersteht Coral Tell Ltd. direkt dem Konzern. Unsere internationale Recherchegruppe hat durch öffentliche Berichte und Unternehmensregister festgestellt, dass Axel Springer direkte Kontrolle über Yad2 ausübt.

Was sagen die deutschen Gesetze zu diesem Sachverhalt?

Robert Grabosch: Die rechtliche Grundlage unserer Beschwerde ist das deutsche „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (Corporate Due Diligence Act), das im Januar 2023 in Kraft tritt. Es verpflichtet große deutsche Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer globalen Geschäftstätigkeit zu identifizieren und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Wir werfen Axel Springer vor, diesen Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner israelischen Tochterfirma Coral Tell Ltd. nicht nachzukommen.

Unterstützung illegaler Siedlungen ist rechtswidrig

Gilt dieses Gesetz auch für Axel Springers Aktivitäten im Nahen Osten?

Robert Grabosch: Unbedingt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrachtet auch die Aktivitäten von Tochterunternehmen als Teil des unternehmerischen Handelns der Muttergesellschaft. Wenn ein Unternehmen Kontrolle über eine Tochterfirma hat, ist es auch rechtlich für deren Tun verantwortlich.

Auch das Völkerrecht bildet eine wesentliche Grundlage unserer Beschwerde. Denn internationales Recht ist kein abstrakter Katalog von Normen. Um Strukturen zu durchbrechen, die Apartheid und Besatzung ermöglichen, sind konkrete Schritte notwendig – etwa das Entfernen der Inserate auf Yad2. Das Schweigen der deutschen Behörden ist in diesem Kontext kein Ausdruck von Neutralität, sondern de facto eine Form der Beihilfe. Der Internationale Gerichtshof stellte 2024 in einem Rechtsgutachten klar: Alle Staaten müssen verhindern, dass ihre Unternehmen zu Menschenrechtsverletzungen im Westjordanland beitragen. Wenn Yad2, ein Unternehmen von Axel Springer, weiterhin zur Ausbreitung illegaler Siedlungen beiträgt und die deutsche Regierung dazu schweigt, ist das eine Verletzung dieser Verpflichtungen. Deutschland kann nicht einerseits eine regelbasierte internationale Ordnung fordern und andererseits zulassen, dass eigene Unternehmen diese Regeln brechen. Rechtsstaatlichkeit ist kein Wunsch, sondern eine bindende Pflicht.

Schweigen untergräbt Deutschlands völkerrechtliche Glaubwürdigkeit

Könnte die Annahme dieser Beschwerde dazu führen, dass Siedlungen zurückgebaut oder eingeschränkt werden?

Robert Grabosch: Die Durchsetzung geltenden Rechts würde zumindest die gewaltsame Vertreibung von Palästinensern aus ihren Häusern und von ihrem Land unattraktiver machen. Wenn es nicht möglich ist, diese Grundstücke online zu verkaufen oder zu kaufen, wird der Eigentumsübergang erheblich erschwert. So könnte der Landraub verlangsamt werden.

Man darf nicht vergessen: Jedes Inserat – ob es sich auf gestohlenes Land bezieht oder nicht – ist eine erneute Verletzung des Eigentumsrechts. Eine erfolgreiche Untersuchung würde möglicherweise nicht direkt zur Räumung der Siedlungen führen, könnte aber die Ausweitung verlangsamen und neue Rechtsverletzungen verhindern.

Aktuell fällt das politische Schweigen in Deutschland stark auf. Dabei hat der Internationale Gerichtshof eindeutig erklärt, dass die Siedlungen gegen internationales Recht verstoßen. Während die Menschenrechte weiterhin systematisch verletzt werden, ist dieses Schweigen inakzeptabel.

Ein nicht zu ignorierender Umstand ist zudem, dass unter Politikern große Zurückhaltung gegenüber Axel Springer herrscht. Die Karrieren vieler Politiker hängen vom Rückhalt der Springer-Medien ab. Springer ist eine dominante Kraft in der deutschen Medienlandschaft – deshalb erfordert der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit in diesem Fall besonderen Mut. Dieses Schweigen untergräbt jedoch direkt Deutschlands Glaubwürdigkeit in Fragen des internationalen Rechts und der Menschenrechte.

Haben Sie mit einem solchen Szenario gerechnet, als Sie die Beschwerde übernommen haben?

Robert Grabosch: Ehrlich gesagt, habe ich mit einem derart starken Widerstand nicht gerechnet. Die deutsche Regierung hat sich seit langem öffentlich gegen die Siedlungen im Westjordanland ausgesprochen und seit Jahren die Zwei-Staaten-Lösung unterstützt. Im November hatte Bundeskanzler Olaf Scholz ausdrücklich erklärt, sowohl die Siedlungen als auch die Gewalt der Siedler müssten ein Ende haben.

Außerdem hat Deutschland im November bei der UNO für eine Resolution gestimmt, die das souveräne Recht der Palästinenser auf ihr Land und ihre natürlichen Ressourcen anerkennt. Aus diesen Gründen hielt ich es für ausgeschlossen, dass die Beschwerde abgewiesen wird. Denn eine solche Entscheidung würde einen klaren Doppelstandard offenbaren. Sollte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die politische Führung weiterhin schweigen, würde Deutschland seine gesamte Glaubwürdigkeit in dieser Angelegenheit verlieren. Ich habe nicht erwartet, dass dieses Risiko in Kauf genommen wird – aber bisher habe ich mich geirrt. Und währenddessen nehmen die Rechtsverletzungen vor Ort weiter zu.

Was hat Sie trotz all dieser Risiken dazu motiviert, diese Beschwerde einzureichen?

Robert Grabosch: Ich glaube an die Kraft des Völkerrechts, Frieden statt Konflikt zu bringen. Vertrauen in Rechenschaft und Rechtsstaatlichkeit ist unverzichtbar, um Kriege zu beenden und Gerechtigkeit herzustellen. Aus juristischer Sicht ist die Lage vollkommen klar: Axel Springer darf nicht zu illegalen Landenteignungen durch Siedler beitragen. Diese Beteiligung verletzt nicht nur das Völkerrecht, sondern auch deutsches und sogar jordanisches Recht.

Unser Team besteht aus palästinensischen, israelischen und deutschen Anwälten – und wir alle sind uns einig: Die Verhinderung solcher Unternehmensbeteiligungen an Unrecht ist der einzige gewaltfreie Weg zu einer gerechten und nachhaltigen Lösung. Als Anwalt glaube ich, dass der juristische Weg das wirkungsvollste Mittel ist, um Frieden zu erreichen. Ein Dialog auf Augenhöhe wäre wünschenswert, aber solange dieser nicht möglich ist, müssen wir die Rechtsmittel nutzen, die wir haben. Der Grund, warum ich mich dieser Beschwerde angenommen habe, ist mein fester Glaube, dass Deutschland die Menschenrechte – unabhängig von der betroffenen Person – furchtlos und ohne Diskriminierung verteidigen muss.

Landraub zu fördern gefährdet die Sicherheit aller

Wie bewerten Sie die Haltung deutscher politischer Führungspersönlichkeiten in diesem Prozess?

Robert Grabosch: Diese Beschwerde zu ignorieren schwächt Deutschlands Anspruch, Menschenrechte und internationales Recht zu verteidigen. Im Westjordanland leben Juden, Christen und muslimische Palästinenser zusammen. Und nicht jeder Siedler ist Jude – einige sind christliche Zionisten oder säkulare Akteure. Wer zum Landraub und zur Vertreibung beiträgt, gefährdet die Sicherheit aller in der Region. Deutsche Politiker müssen anerkennen, dass Frieden nur dort entstehen kann, wo die Menschenrechte aller geachtet werden. Schweigen angesichts von Unrecht bedeutet am Ende immer Mitschuld. Es ist an der Zeit, dass Deutschland seine ablehnende Haltung zu den Siedlungen nicht nur mit Worten, sondern auch mit konkreten Maßnahmen unter Beweis stellt.

HINWEIS: Die Mediengruppe Axel Springer hat die Fragen der Nachrichtenagentur Anadolu zur Richtigkeit der in der Beschwerde enthaltenen Vorwürfe unbeantwortet gelassen.

Unterdessen erfuhr Anadolu nach dem Interview, dass die Beschwerde in dieser Angelegenheit von der zuständigen Aufsichtsbehörde BAFA abgelehnt wurde.


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